Antragstellung für Bundesprogramm wieder möglich
Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Abbild eines menschlichen Fußes aus grünem Gras

© Panthermedia/Elnur

Seit dem 1. Oktober 2025 hat die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) die Projektträgerschaft vom Bundesministerium übernommen, die vorher bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) lag. Einen Monat später wurde eine überarbeitete Förderrichtlinie veröffentlicht.

Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden (z.B. energetische Sanierung von Gewächshäusern, Einbau von Energieschirmen) sowie in stationäre und mobile Technik beantragen.

Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen. Der Fokus des Programms liegt auf der investiven Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Landwirtschaft und Gartenbau.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfond der Bundesregierung. Um möglichst vielen Betrieben eine Unterstützung zu ermöglichen, hat das BMLEH eine Aufstockung des Fördervolumens um 2,5 Millionen Euro auf insgesamt 26 Millionen Euro durchgesetzt.