Zustand der Waldverjüngung im Amtsbereich
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).
In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation der jungen Waldbäume in der nachwachsenden Waldgeneration durch Schalenwild und deren Einfluss auf die Entwicklung der unterschiedlichen Baumarten.
Allgemeine Informationen zu den Forstlichen Gutachten 2024
Ab Februar finden im Wald die Inventuraufnahmen für die Erstellung der Forstlichen Gutachten statt. Die Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung untersuchen dazu an rund 22.000 Aufnahmepunkten den Zustand von Trieben und Knospen auf Verbissspuren von Schalenwild. Jagdgenossen, Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen und ausdrücklich eingeladen, sich aktiv ins Verfahren einzubringen und an den Außenaufnahmen teilzunehmen. So können sie sich direkt vor Ort ein Bild von der Verbisssituation verschaffen und in einen konstruktiven Austausch treten.
Auf den Seiten des Staatsministeriums finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Forstlichen Gutachten in Bayern.
Es werden Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung gestellt: Hintergründe zu den Forstlichen Gutachten, Arbeitsanweisungen zur aktuellen Vegetationsaufnahme, Wissenswertes zu den Revierweisen Aussagen, Formulare für Beteiligte sowie die Ergebnisse der Erhebung von 2021.
Forstliche Gutachten 2024 im Amtsbereich
Vorbereitung zu den Gutachten
Ab Anfang Februar können, je nach Schneelage, die Außenaufnahmen zum Forstlichen Gutachten 2024 beginnen. Mit diesem Formular können Sie als Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer, Jagdvorsteher oder Jagdgenosse die Erstellung der Revierweisen Aussagen für Grüne Hegegemeinschaften beantragen oder uns Ihren Wunsch auf einen Revierbegang mitteilen.
Antragsformular Erstellung Ergänzende Revierweise Aussage 34 KB
Anmeldung
Jagdreviere des Landkreises Neustadt Aisch / Bad Windsheim schicken die Anträge bitte postalisch an das AELF Fürth-Uffenheim - Außenstelle Neustadt a.d.Aisch Bereich Forsten, Ansbacher Straße 12, 91413 Neustadt a. d. Aisch oder per E-Mail an Frau Kathrin Leitner unter
poststelle@aelf-fu.bayern.de
Alle übrigen Jagdreviere schicken die Anträge bitte postalisch an das AELF Fürth-Uffenheim - Außenstelle Erlangen Bereich Forsten, Universitätsstraße 38, 91054 Erlangen oder per E-Mail an Frau Andrea Fersch unter
poststelle@aelf-fu.bayern.de
Die Frist für die Anmeldung ist der 31. März 2024.
Das Vegetationsgutachten im Film erklärt
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Forstliche Gutachten 2021 im Amtsbereich
Der Bereich Forsten des AELF Fürth-Uffenheim hat die Forstlichen Gutachten für alle Hegegemeinschaften mit den zahlreichen Jagdrevieren im Amtsbereich angefertigt.
- Hegegemeinschaft 529 Aischgrund 2,9 MB
- Hegegemeinschaft 530 Frankenhöhe 2,9 MB
- Hegegemeinschaft 531 Neustadt-Aisch I 3,1 MB
- Hegegemeinschaft 532 Neustadt-Aisch II 2,9 MB
- Hegegemeinschaft 533 Neustadt-Aisch III 3,1 MB
- Hegegemeinschaft 534 Neustadt-Aisch IV 2,9 MB
- Hegegemeinschaft 535 Neustadt-Aisch V 2,8 MB
- Hegegemeinschaft 536 Scheinfeld I 2,9 MB
- Hegegemeinschaft 537 Scheinfeld II 2,9 MB
- Hegegemeinschaft 538 Scheinfeld III 2,9 MB
- Hegegemeinschaft 539 Uffenheim I 2,9 MB
- Hegegemeinschaft 540 Uffenheim II 3,1 MB
- Hegegemeinschaft 541 Uffenheim III 2,9 MB
- Hegegemeinschaft 542 Uffenheim IV 2,9 MB
Ansprechpartner
Stefan Stirnweiss
AELF Fürth-Uffenheim
Universitätsstraße 38
91054 Erlangen
Telefon: 0911 99715-2021
Mobil: 0160 71 78 912
Fax: 0911 99715-1600
E-Mail:
poststelle@aelf-fu.bayern.de